Mitglied werden.

Über Angebote und Leistungen des WRC Pirat können Sie sich auf den Seiten unserer Homepage informieren.

 

Sollten Sie nach eingiebigem Studium und Überdenken der Situation dazu entschlossen sein, bei uns Mitglied zu werden, so freuen wir uns, und je nach Alter und sportlicher Ausrichtung stehen Ihnen unterschiedliche Arten der Mitgliedschaft zur Verfügung.

 

we want you

 

Keine Einschreibgebühr.

Im Gegensatz zu einigen anderen Vereinen gibt es beim Pirat keine Einschreibgebühr. Der Mitgliedsbeitrag wird ab Juli nur mehr zur Hälfte verrechnet.

 

 

Ganzer, aliquote, oder halber Beitrag?

Wer seine Mitgliedschaft in im ersten Halbjahr anfängt zahlt den vollen Jahresbeitrag. Fangen Sie zwischen Juli und Dezember an, zahlen Sie den aliquoten Beitrag. 

 

 

Mitgliedschaft

Der Beitrag setzt sich 2011 aus dem jährlichen Mitgliedsbeitrag und einem einmaligen Baukostenzuschuss zusammen. Dieser Zuschuss dient dem notwendigen Ausbau des Fitnessbereiches. Details siehe Infoblatt Ausbau 2011:

 

Mitgliedschaft Beitrag
2011
Zuschuss
2011
Summe
Beitrag
2011
Den Rudersport ausübendes Mitglied 368,00 € 122,00 € 490,- €
Den Rudersportausübendes Mitglied bis 24 Jahre ohne eigenes Einkommen 250,- € 85,- €
335,- €
Rennruderer bis 18 Jahre 205,- €
70,- €
275,- €
Jugendruderer bis 14 Jahre 138,- €
47,- €
185,- €
Doppelmitgliedschaft zu einem anderen Verein 316,- €
104,- €
420,- €
Unterstützendes Mitglied mit Inanspruchnahme der Clubeinrichtungen ohne zu rudern 278,- €
92,- €
370,- €
Den Ruderclub Pirat förderndes Mitglied ohne Inanspruchnahme der Clubeinrichtungen 100,- €
35,- €
135,- €
Anschlussmitglied mit Inanspruchnahme der Clubeinrichtungen ohne zu rudern 180,- €
60,- €
240,- €

 

--

Beitrittserklärung.

 

Die einzige Bedingung zur Aufnahme als Mitglied ist eine ausgefüllte Beitrittserklärung (siehe unten). Ruderer müssen schwimmen können.

 

Für weiterführende Fragen stehen Ihnen gerne  alle Mitglieder unseres Vorstands zur Verfügung.

 

Wir freuen uns auf Dein bzw. Ihr Kommen!

 

Austreten.

Der Austritt muss im Herbst für das kommende Jahr schriftlich bekannt gegeben werden.


Wenn unter dem Jahr gekündigt wird, gibt es für das laufende Jahr keine - auch keine aliquote - Rückvergütung!

 

 

 

 Zum Seitenanfang